BGH Urteil

Pauschale Betriebskosten, kein Auskunftsanspruch Mieter

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 106/11
Urteil vom: 16.11.2011
BGB § 556 Abs. 2, § 560 Abs. 3, § 242
Ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten gemäß § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen. Dabei sind Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant, wenn sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
BGH, Urteil vom 16. November 2011 - VIII ZR 106/11

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